Zahl des Monats Juni: II

Für Immobilieneigentümer ist der Grundbuchauszug eines der wichtigsten Dokumente. Denn nur wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist auch rechtlich einer. Für die Übersichtlichkeit ist der Grundbuchauszug in drei Abteilungen gegliedert. In Abteilung II finden sich Lasten und Beschränkungen. Fehlinformationen im Grundbuchauszug können schwerwiegende Folgen haben.

Zu den Lasten und Beschränkungen in Abteilung II gehören Wohn- und Nutzungsrechte, Nießbrauchrechte, Verkaufsrechte sowie Erbrechte. Darüber hinaus finden sich auch Insolvenz- und Testamentsvollstreckervermerke, Vorkaufsrecht, Sanierungsvermerke, Reallast und Erbbaurechte. Außerdem wird der Widerspruch gegen das Eigentum in Abteilung II dokumentiert.

Immer wieder kommt es vor, dass Eigentümer erst beim Verkauf der Immobilie feststellen, dass noch ein Verwandter ein Wohnrecht für die Immobilie besitzt. Das kann beispielsweise im Erbfall bei den Erben für Überraschung sorgen. Dabei ist es wichtig, darüber Bescheid zu wissen, da ein Wohnrecht den Wert einer Immobilie mindert.

Der Grundbuchauszug kann beim Grundbuchamt beantragt werden. Dieses gehört zu den örtlichen Amtsgerichten. Über das Justizportal des Bundes und der Länder (https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche) lässt sich herausfinden, welches Gericht zuständig ist. Wer dort Ort oder Postleitzahl eingibt, bekommt das zuständige Gericht angezeigt. Bei der Beantragung eines Grundbuchauszugs fallen Gebühren an.

Und die anderen Abteilungen? Abteilung I enthält den Eigentümer oder Erbbauberechtigten. Gegebenenfalls werden hier auch die jeweiligen Anteile, des Gemeinschafts- oder Gesellschaftsverhältnisses und die Grundlagen der Eintragung angegeben. In Abteilung III werden die Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken festgehalten. Auch diese beeinflussen den Wert einer Immobilie.

 

Foto: © Pexels/Pixabay.com

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